Sozialrecht

Aufgabe des Sozialrechts ist es, die soziale Sicherheit des einzelnen Menschen in allen Existenzfragen des Lebens anzustreben und zu verwirklichen. Zwischen Theorie und Wirklichkeit liegen jedoch manchmal Welten. Es ist ein besonderes Anliegen von Rechtsanwältin Semm, Mandanten nicht nur zu vertreten, wenn es ihnen wirtschaftlich gut geht, sondern auch dann zu begleiten, wenn es um Grundfragen der Existenz geht.

Beispielsweise:

  • Arbeitslosengeld I
  • ALG II, Hartz-IV, Sozialgeld
  • Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld
  • BAföG
  • Renten, Krankenversicherung, Pflegeversicherung

Hinweis:
Wenn Sie mit dem Bescheid einer Behörde nicht einverstanden sind, übersehen Sie bitte nicht, dass Sie innerhalb eines Monats gegen den Bescheid Widerspruch bzw. Klage einreichen müssen, d.h. Ihr Rechtsbehelf muss in diesem Zeitraum bei der Behörde, bei dem Gericht eingetroffen sein. Es ist zweckmäßig, dass Sie per Einschreiben Ihre Post versenden. Im Zweifel müssen nämlich Sie nachweisen, dass Sie (rechtzeitig) reagiert haben.

Lassen Sie sich anwaltlich beraten, wenn Sie Hilfe benötigen. Verfügen Sie nicht über genügend Einkommen, besteht die Möglichkeit Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe zu beantragen. Leider neigen zwischenzeitlich einige Amtsgerichte dazu, Beratungshilfe im Hartz IV-Bereich abzulehnen mit dem fragwürdigen Argument, dass die zuständige Behörde (Sozialamt, ARGE) zu beraten habe. Lassen Sie sich nicht irritieren. Für jedes Problem gibt es eine Lösung. Sprechen Sie uns an.