Zivilrecht

Rechtsanwältin Semm wird für Sie auch auf dem Rechtsgebiet des allgemeinen Zivilrechts tätig. Das Zivilrecht umfasst die Rechtsstreitigkeiten der Bürger untereinander.

Beispiele

  • Kaufrecht
  • Mietrecht
  • Reiserecht
  • Werkvertragsrecht
  • Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen

Berücksichtigen Sie, dass ein erfolgreicher Prozess schon im Vorfeld sorgfältig vorbereitet werden muss.
Sichern Sie daher rechtzeitig Beweise!
Grund dafür, dass man nicht Recht bekommt, obwohl man Recht hat, können die im Zivilverfahren geltenden Regeln zur Darlegungs- und Beweislast sein.
Wenn Sie einen rechtlichen Anspruch geltend machen, müssen Sie regelmäßig alle Anspruchsvoraussetzungen ausreichend vortragen und vor allem beweisen.

1. Beispiel: Mietrecht
Angenommen, Sie haben den gesamten Winter in Ihrer kalten Wohnung ausgeharrt, weil die Heizkörper nicht richtig funktionierten. Ihren Vermieter haben Sie zwar mehrfach darauf angesprochen, aber es passierte nichts. Schließlich entscheiden Sie sich, die Miete zu mindern.
Das Recht zur Minderung der Miete in angemessener (!) Höhe wird Ihnen auch im Prozess zugesprochen, wenn Sie die Heizungsmängel ausreichend dokumentieren und beweisen können. Ist dies nicht der Fall, kann es im ungünstigen Fall passieren, dass Sie die volle Miete nachzahlen müssen, die Wohnung wirksam fristlos gekündigt wird und Sie neben den eigenen Kosten auch noch die Anwalts- und Gerichtskosten des Vermieters zahlen müssen. Richtig reagieren Sie, wenn Sie Wohnungsmängel sorgfältig festhalten.
Machen Sie z.B. Fotos und ziehen Sie möglichst neutrale Zeugen hinzu.
Wird die Wohnung nicht warm, ist es wichtig, ein Temperaturenprotokoll zu erstellen. Dies bedeutet, dass Sie an möglichst vielen Tagen in allen Räumen die Raumtemperatur messen und notieren und zwar möglichst in Gegenwart von unbeteiligten Zeugen.

2. Beispiel: Verkehrsunfall
Beachten Sie bei einem Verkehrsunfall folgende Verhaltensregeln:

Für Zeugen sorgen
Sprechen Sie unmittelbar nach einem Verkehrsunfall gezielt umstehende Verkehrsteilnehmer auf Namen und Anschrift an.

Kein Vertrauen in den Gegner
Trauen Sie nie den mündlichen Versprechungen des Unfallgegners.
Notieren Sie sich dessen Kennzeichen, Anschrift und lassen Sie sich den Namen seiner Kfz-Versicherung und die Versicherungsnummer mitteilen.

Schweigen Sie im Zweifel
Wenn Sie den Verkehrsunfall verursacht haben, sollten Sie dem anderen Unfallbeteiligten auch den Schaden ersetzen. Bei einem Unfall befindet man sich emotional jedoch in einer Ausnahmesituation. Vorschnelle Schuldanerkenntnisse sind hier absolut fehl am Platze. Oft genug ergibt sich später, dass der Unfallgegner zumindest eine Mitschuld hatte. Es genügt, wenn sie am Unfallort nur ihre relevanten Daten angeben.

Machen Sie Fotos
Fertigen Sie selbst Fotos vom Unfallort an. Führen Sie daher immer eine Kamera im Fahrzeug mit sich.

Rufen Sie die Polizei
Zur Vermeidung eines Ordnungsgeldes kann bei geringen Schäden auf eine polizeiliche Unfallaufnahme verzichtet werden. Ansonsten aber ist es sehr sinnvoll, die Polizei zur Unfallstelle zu rufen. Achten Sie darauf, dass bis zum Eintreffen der Polizei nichts verändert wird. Bestehen Sie darauf, dass die Beamten die Bremsspur des Unfallgegners vermessen und Fotos vom Unfallort anfertigen